Sterbefall und Verfahren


Beerdigungsinstitut - Bestattungshaus Berlin

Totenschein, Testament, Versicherungen und Banken, Ausweise und Urkunden, Benachrichtigung naher Angehöriger, Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung. Wenn ein lieber Angehöriger verstorben ist, gibt es jede Menge Verpflichtungen, denen Sie neben der Bewältigung Ihrer Trauer umgehend nachkommen müssen.

Als erstes brauchen Sieeinen Totenschein

Zunächst erfolgt die Ausstellung des Totenscheins durch einen Arzt sowie einen Amtsarzt. Bereits jetzt können Sie uns als Bestatter ansprechen. Wir kümmern uns ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich und zuverlässig um das nötige Procedere bis zum würdevollen Abschied an der letzten Ruhestätte.

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Das ist jetzt zu tun

Es gibt einige Dinge, um die Sie sich baldmöglichst kümmern müssen.
Aber keine Sorge: Wir beschreiben Ihnen, wie und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen.


Unterlagen

Da ist zunächst die Suche nach den wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen wie Konten, Versicherungen und gegebenenfalls Testament und Sterbegeldversicherung. Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherung sind möglichst umgehend über den Tod ihres Versicherten zu informieren, da es sonst passieren kann, dass sie die Zahlung verweigern.

Bestatter

Auch ein Bestattungsunternehmen muss bis zum dritten Werktag beauftragt werden. Denken Sie bei einem Todesfall im Pflegeheim oder Krankenhaus auch daran, einen Bestatter, den Sie bereits ausgewählt haben, dort direkt anzugeben. Das erspart Ihnen möglicherweise eine böse Überraschung bei den Kosten.

Standesamt

Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall müssen Sie beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen

Vermieter

Wohnte der Verstorbene in Miete, sollten Sie als Angehöriger zügig kündigen, denn der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters, sondern nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Spätestens drei Werktage nach Eintritt des Todes

Die Ausstellung der Sterbeurkunde auf dem Standesamt – spätestens drei Tage nach Eintritt des Todes – ist elementar für viele weitere Behördengänge, die Ihnen noch bevorstehen. Erst durch dieses Dokument wird der Tod formell, also behördlich, ins Sterbebuch eingetragen.

Folgende wichtige Unterlagen sollten Sie zu diesem Termin dabeihaben:

Totenschein, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde und evtl. Sterbegeldversicherung.

  • Totenschein
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde und evtl. Sterbegeldversicherung

Gut zu wissen:

Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, nicht das am Wohnort.

 

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Ein weiteres wichtiges Dokument: der Erbschein

Um auf die Konten des Verstorbenen zugreifen zu können, müssen Sie sich als rechtmäßiger Erbe ausweisen können. Dazu benötigen Sie den Erbschein vom zuständigen Amtsgericht.

Mietwohnung kündigen oder nutzen?

Auch diese Frage stellt sich angesichts der Kündigungsfrist von drei Monaten auch nach einem Todesfall. Darüber hinaus gilt es Verträge rund um die Wohnung zu klären etwa beim Energieversorger oder Telefonanbieter, Kabelfernsehen, Rundfunkbeiträge und Internet (denken Sie hier auch an den digitalen Nachlass, Facebook-Profile und Co).

Fristen bezüglich Habseligkeiten im Pflegeheim

Zwar gilt im Pflegeheim der Sterbetag auch als Ende des Pflegevertrags, doch sollten Sie vertragliche Vereinbarungen beachten, wie lange das Heim Habseligkeiten des Verstorbenen aufbewahrt und wann Sie das Zimmer zu räumen haben. Hier ist ein Gespräch mit der Heimleitung hilfreich.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie oftmalig gestellte Fragen zum Thema Sterbefall, Bestattung, Friedhofsgebühren, und vielen mehr…

Als allererstes muss ein Arzt verständigt werden um den Tod festzustellen und die Todesbescheinigung auszustellen. Nun werden die engsten Verwandten kontaktiert und parallel ein Bestatter konsultiert.

Am wichtigsten ist der Personalausweis und die Geburtsurkunde. Bei vermählten, verwitweten oder geschiedenen wird unter anderem auch die Heirats-, Sterbe- bzw. die Scheidungsurkunde benötigt.

In Deutschland gilt bundesweit eine Sargpflicht bei der Kremierung. Es handelt sich hierbei um so genannte Verbrennungssärge/Einäscherungssärge.

Die Kosten richten sich in erster Linie nach der Bestattungsart, dem Ort der Beisetzung, der Grabstelle und den individuellen wünschen des Verstorbenen bzw. der Angehörigen. Die üblichen Gesamtkosten einer Beerdigung variieren stark.

Die derzeitigen Friedhofsgebühren für eine Wahlgrabstätte in Berlin betragen ca. 1016 Euro. Dies beinhaltet die Verwaltungs-, Friedhofs-, und Bestattungsgebühr. Ebenfalls ist die Nutzung der Feierhalle im Preis mit inbegriffen. Die Grabstätte muss immer für mindestens 20 Jahre gemietet (Ruhezeit).

Um seinen Angehörigen die Kosten für die Beisetzung zu ersparen, lohnt es sich schon zu Lebzeiten dafür etwas zurückzulegen oder vorzusorgen, u.a. in Form eines Vorsorgevertrages beim Bestatter.

Leider ist es in Deutschland nicht erlaubt die Asche der Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen.

In diesem Fall übernimmt in der Regel der Staat die Kosten der Bestattung, falls keine finanzielle Möglichkeit besteht bzw. die Voraussetzungen für das Sozialamt erfüllt werden.

Frühestens 48 Stunden, bzw. 14 Tage nach dem Tod muss eine Bestattung stattfinden.

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