Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1. Geltungsbereich
Die von der Firma „Berliner-Beerdigungsinstitut Inh. Pascal Hinniger“ (im Folgenden: „Verwender“) angebotenen Leistungen erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag über die auf der Homepage des Verwenders aufgezählten Dienstleistungen kommt mit der Annahme eines Angebots im
Sinne der §§ 145 ff. BGB zustande.
(2) Die durch den Verwender angebotenen Dienstleistungen und Waren stellen noch kein Angebot dar. Hierbei handelt es sich lediglich
um eine Aufforderung zu Abgabe eines Angebots. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Annahme eines solchen Angebots durch den
Verwender.
(3) Ein Angebot durch den einzelnen Kunden kann gegenüber dem Verwender persönlich, schriftlich oder fernmündlich, auch über das
Internet erfolgen. Der Nachweis hinsichtlich eines wirksamen Vertragsschlusses ist jedoch stets schriftlich, auch z.B. per Email oder
Telefax zu erbringen und sodann von beiden Parteien zu unterschreiben.

§ 3. Leistungsumfang
(1) Der Verwender bietet Bestattungsdienstleistungen, basierend auf Dienstverträgen sowie Kauf- und Werkverträgen im Sinne der §§
433 ff., 611 ff., 635 ff. BGB an, weshalb diese Vorschriften ergänzend zu beachten sind.
(2) Der genaue Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Homepage des Verwenders.
(3) Alle zusätzlichen, über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Leistungen, werden der Regelung des § 612 BGB entsprechend
vergütet.

§ 4. Widerrufsrecht
– Widerrufsbelehrung
– Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Firma Berliner Beerdigungsinstitut Inh. Pascal Hinniger (Heerstr. 2, 14052 Berlin,
030 4397207, info@berliner-beerdigungsinstitut.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster –
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
– Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Wird der Bestattungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber
geschlossen, so gilt Folgendes:
Muster-Widerrufsformular:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An (einzufügen durch den Unternehmer: Namen, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse des
Unternehmers):
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Beauftragt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Auftraggeber(s)
Anschrift des/der Auftraggeber(s)
Unterschrift des/der Auftraggeber(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*)Unzutreffendes streichen.

§ 5. Vergütung
Hauptleistungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Bestatter zur Zahlung aller Bestattungskosten. Der Bestatter übernimmt nicht die
Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages, es sei denn, dass der Auftraggeber und der Bestatter verbindliche
Preisabsprachen getroffen haben. Hiervon ausgenommen sind Auslagen und Gebühren, die in der Regel erst nach Vollendung der
Bestattungsleistung der Höhe nach feststehen.
Höhe der Vergütung
Gleiches gilt sinngemäß für die nach Abschluss des Bestattungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bestatter verabredeten
Leistungsänderungen und/oder Zusatzleistungen.
Abschlagszahlung
Dem Bestatter steht das Recht zu, Abschlagszahlungen für im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen (z. B. Abholung
des Verstorbenen, Überführung des Verstorbenen, Einsargung des Verstorbenen, hygienische Versorgung des Verstorbenen usw.) zu
verlangen. Für die Fälligkeit und Verzinsung von Forderungen aus Abschlagsrechnungen gelten 5.4 und 5.5 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sinngemäß.
Fälligkeit
Soweit der Auftragnehmer die Bestattungsleistung des Bestatters durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Handeln nicht
abnimmt, wird die Vergütung fällig mit der Vollendung der Bestattungsleistung.
Verzinsung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung des Bestatters den Zahlungsanspruch zu
erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Mit dem Eintritt des Zahlungsverzuges ist der
Zahlungsanspruch mit 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den
Bestatter nicht bestritten wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf den
Bestattungsvertrag beruht.
Sicherungsabtretung
Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne
Auftrag in Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen, § 1968 BGB, § 1615 Abs. 2 BGB, § 1360 a Abs.5 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB
und §§ 823, 844 BGB zur Absicherung der Werklohnforderung aus dem Bestattervertrag an den Bestatter ab, der die Abtretung hiermit
annimmt. Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung der Werklohnforderung des
Bestatters gegen den Auftraggeber aus dem Bestattungsvertrag. Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt der Bestatter in Höhe
der Teilzahlungen zur Vermeidung einer Übersicherung die Ansprüche aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß 3.7 Satz 1
an den Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt. Der Bestatter ist berechtigt, die Sicherungsabtretung
gegenüber den zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten nach 3.7 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
offenzulegen, sobald der Auftraggeber gemäß 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zahlungsverzug geraten ist.
Sozialamt
Der Auftraggeber tritt seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus § 74 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger in Höhe der
Eigenleistungen an den Bestatter zur Absicherung seiner Werklohnforderung aus dem Bestattungsvertrag ab, der die Abtretung hiermit
annimmt. Die Wirksamkeit der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen vertragsgerechte vollständige Erbringung
der Eigenleistungen des Bestatters. Im Übrigen gilt 3.7 letzter Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, das Verfahren nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu fördern
und alle in diesem Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben.

§ 6. Kündigung / Rücktritt
(1) Kündigt der Kunde den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, welchen dieser zu vertreten hat, so hat
der Verwender das Recht, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung nicht durch ihn zu
vertreten ist. Hierbei sind jedoch die durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen anzurechnen.
(2) Der Verwender ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden
Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf der Verwender einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.

§ 7. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel
Mängelansprüche des Auftraggebers für offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen, wenn er sie nicht binnen einer Frist von 3
Monaten seit Vollendung der Bestattungsleistung dem Bestatter schriftlich anzeigt.
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, es sei denn, dass der Bestatter Mängel arglistig verschwiegen hat. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Mängelansprüche entstanden und der Auftraggeber von den die Mängelansprüche
begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Haftung
Ist der Bestatter zum Schadensersatz verpflichtet, tritt die Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper,
Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftungsbeschränkung nach 5.3 Satz 1 gilt auch für Schäden, die
durch Erfüllungsgehilfen des Bestatters verursacht und verschuldet wurden.
Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz-VSGB §36
Allgemeine Informationspflicht:Das BERLINER Beerdigungsinstitut beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 8. Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für die Leistungen der Vertragsparteien ist am Geschäftssitz des Bestatters.
Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Soweit der Bestatter und der Auftraggeber keine verbindlichen Preisabsprachen getroffen haben, gilt die übliche Vergütung für die
Bestattungsleistung als vereinbart.

Stand: 11.2021